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Beschleunigte Grundqualifikation

Erwerb durch Unterrichtsteilnahme mit theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation):

Die beschleunigte Grundqualifikation besteht aus einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht (einschließlich 10 Praxisstunden) sowie einer 90-minütigen theoretischen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch für die beschleunigte Grundqualifikation müssen Fahrer*innen die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen. Das Mindestalter für Fahrten im Güter- und Personenkraftverkehr mit den Fahrerlaubnisklassen C1/C1E liegt bei 18 Jahren und bei den Klassen C, CE, D1/D1E, D, DE bei 21 Jahren (DE uneingeschränkt ab 23 Jahren).

  • 140 Stunden-Lehrgang inkl. 10 Praxisstunden
  • Fahrerlaubnis keine Voraussetzung für die Prüfung
  • IHK-Prüfung (1,5 Stunden)​​​​​​
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